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Recht

Der Chatbot muss sagen, dass er einer ist

Seit dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht der KI-Verordnung — auch für kleine Betriebe. Was das für Chatbots und Assistenten bedeutet.

3 Min. Lesezeit Christopher Sakel

Inhalt
  1. Was seit dem 2. August 2026 gilt
  2. Wo im Betrieb KI steckt, ohne so zu heißen
  3. Der zweite Teil: KI-Kompetenz
  4. Was für dich wahrscheinlich nicht gilt
  5. Was ich Betrieben rate

„KI-Verordnung" klingt nach etwas für Konzerne mit einer Rechtsabteilung. Der größte Teil davon ist es auch. Ein kleiner Teil gilt seit Anfang August für jeden Betrieb, der ein Chatfenster auf der Webseite hat.

Und weil der Teil so klein ist, ist er in einem Nachmittag erledigt.

Was seit dem 2. August 2026 gilt

Wer ein System betreibt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss offenlegen, dass es sich um Künstliche Intelligenz handelt — spätestens bei der ersten Interaktion. Ausnahme: Es ist ohnehin offensichtlich.

Wichtig ist das Wort betreibt. Die Pflicht trifft nicht nur den, der die Software gebaut hat, sondern auch den, der sie einkauft und auf seine Seite stellt. Also dich.

Wo im Betrieb KI steckt, ohne so zu heißen

Die meisten Betriebe, mit denen ich darüber rede, sagen zuerst: „Wir machen doch nichts mit KI." Dann gehen wir die Seite durch und finden im Schnitt zwei Dinge.

  • Das Chat-Widget unten rechts, das der Webdesigner mal eingebaut hat
  • Der Telefonassistent, der Anrufe außerhalb der Öffnungszeiten annimmt
  • Die automatische Antwort auf Kontaktanfragen, die mehr tut als eine Empfangsbestätigung
  • Die Terminbuchung, die in ganzen Sätzen zurückschreibt

Ob dahinter ein großes Sprachmodell steckt oder ein einfacher Entscheidungsbaum, weiß der Anbieter. Das ist die Frage, die du stellen musst — und zwar schriftlich, damit die Antwort später nachweisbar ist.

Der zweite Teil: KI-Kompetenz

Weniger bekannt, aber schon seit Februar 2025 in Kraft: Wer Beschäftigte mit KI-Systemen arbeiten lässt, muss dafür sorgen, dass sie damit umgehen können.

Das klingt nach Schulungspflicht mit Zertifikat. Ist es nicht. Gemeint ist, dass die Leute wissen, was das Werkzeug kann, wo es Dinge erfindet und was keinesfalls hineingehört — Kundendaten, Personalunterlagen, Angebotskalkulationen. Eine Stunde Einweisung, ein Blatt mit Regeln, ein Datum darunter. Fertig ist der Nachweis.

Das ist ohnehin die nützlichere Übung. Der teure Fehler in kleinen Betrieben ist nicht der fehlende Hinweis am Chatbot, sondern die Mitarbeiterin, die eine komplette Kundenliste in ein kostenloses Onlinewerkzeug kopiert, weil es schneller ging.

Was für dich wahrscheinlich nicht gilt

Die strengen Pflichten der Verordnung betreffen Hochrisiko-Anwendungen: KI in der Personalauswahl, bei Kreditentscheidungen, in kritischer Infrastruktur. Diese Regeln greifen erst ab Ende 2027 beziehungsweise Ende 2028, und sie treffen den normalen Handwerks- oder Handelsbetrieb nicht.

Für Bild, Ton und Video, die echt wirken sollen, gibt es eine eigene Kennzeichnungspflicht. Wer Werbematerial generieren lässt, sollte sie kennen; die meisten anderen nicht.

Und für kleine Unternehmen sind Erleichterungen ausdrücklich vorgesehen — vereinfachte Dokumentation, verhältnismäßige Sanktionen. Die oft zitierten 15 Millionen Euro Bußgeld sind der Rahmen für den Extremfall, nicht der Preis für einen fehlenden Hinweis.

Was ich Betrieben rate

Einmal durchgehen, wo Automatik mit Kunden spricht. Webseite, Telefon, Mailantworten, Buchungsstrecke. Fünf Minuten.

Den Hinweis dort einbauen, wo das Gespräch anfängt. Nicht in der Datenschutzerklärung. Den liest niemand, bevor er tippt.

Beim Anbieter nachfragen und die Antwort aufheben. Wenn dein Chatbot ein zugekauftes Produkt ist, muss der Anbieter dir sagen können, was drinsteckt.

Die Datenschutzerklärung nachziehen. Wenn dort ein Werkzeug fehlt, das Kundendaten verarbeitet, ist das der handfestere Mangel — und der mit dem älteren Gesetz dahinter. Dieselbe Baustelle wie beim Cookie-Banner: Was eingebunden ist, muss auch dastehen.

Ehrlich gesagt: Der Hinweis am Chatfenster ist die kleinste Baustelle, die dieses Gesetz aufmacht. Er ist nur die einzige mit einem Datum, das schon vorbei ist.

Christopher Sakel

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung (IHK). Betreibt Sakel-IT in Uslar und schreibt hier über das, was in der Arbeit immer wieder vorkommt.

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