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Recht

E-Rechnung aufbewahren: Das Postfach ist kein Archiv

Zum Empfangen reicht ein Mail-Postfach. Zum Aufbewahren nicht. Was die acht Jahre Aufbewahrungsfrist für den strukturierten Datensatz bedeuten.

3 Min. Lesezeit Christopher Sakel

Inhalt
  1. Was aufbewahrt werden muss
  2. Warum das Postfach nicht genügt
  3. Was stattdessen
  4. Der Fehler, den ich am häufigsten sehe
  5. Was jetzt zu tun ist

Beim Empfangen von E-Rechnungen genügt ein gewöhnliches Postfach. Dieser Satz steht überall, er stimmt — und er verleitet zu einem Schluss, der nicht stimmt: dass damit alles erledigt sei.

Empfangen und Aufbewahren sind zwei verschiedene Pflichten. Wer wann überhaupt senden muss und was der Umsatz aus diesem Jahr damit zu tun hat, steht im Beitrag E-Rechnung: Wer ab wann senden muss. Hier geht es um die acht Jahre danach.

Was aufbewahrt werden muss

Nicht die Ansicht. Der Datensatz.

Bei einer ZUGFeRD-Rechnung siehst du ein PDF. Darin steckt eine XML-Datei mit denselben Zahlen in maschinenlesbarer Form. Aufbewahrungspflichtig ist der strukturierte Teil — und zwar so, dass er acht Jahre lang unverändert und maschinell auswertbar bleibt.

Wer das PDF ausdruckt und abheftet, hat die Rechnung nicht aufbewahrt. Wer es in einen Ordner auf dem Server legt, meistens auch nicht.

Warum das Postfach nicht genügt

Unveränderbarkeit. In einem normalen Postfach kann jeder mit Zugang löschen, verschieben und in manchen Konstellationen auch verändern. Die GoBD verlangt, dass sich das nachvollziehen lässt.

Vollständigkeit. Postfächer werden aufgeräumt. Ein Mitarbeiter geht, sein Konto wird gelöscht, und mit ihm die Rechnungen, die nur dort lagen.

Auffindbarkeit. Acht Jahre sind eine lange Zeit. Bei einer Prüfung willst du eine bestimmte Rechnung in Minuten finden, nicht in einer Volltextsuche über 40.000 Mails.

Auswertbarkeit. Die Prüfung darf verlangen, dass du die Daten in einer Form bereitstellst, die sich maschinell auswerten lässt. Ein Postfach voller Anhänge ist das nicht.

Was stattdessen

Es gibt drei Wege, und welcher passt, hängt weniger von der Größe ab als davon, wie ihr heute arbeitet.

Über die Buchhaltung. Wenn dein Buchhaltungsprogramm E-Rechnungen einliest und revisionssicher ablegt, ist das der kürzeste Weg. Viele können das inzwischen. Prüfen, nicht annehmen.

Über den Steuerberater. Wer ohnehin alles monatlich übergibt, kann die Archivierung dort ansiedeln. Das muss aber ausdrücklich vereinbart sein — die Pflicht bleibt bei dir, auch wenn die Ablage woanders steht.

Über ein eigenes Archivsystem. Für Betriebe mit vielen Belegen oder eigenen Anforderungen. Der größte Aufwand, die meiste Kontrolle.

Der Fehler, den ich am häufigsten sehe

Zwei Ablagen, die auseinanderlaufen.

Die Rechnungen kommen im Postfach an, jemand leitet sie an die Buchhaltung weiter, und ab da existieren sie doppelt: einmal als Mail, einmal im Programm. Nach zwei Jahren weiß niemand mehr, welche Ablage die vollständige ist. Bei einer Prüfung ist genau das die unangenehme Frage.

Besser ist ein Weg, der nicht davon abhängt, dass jemand weiterleitet. Ein eigenes Postfach für Rechnungen, das die Buchhaltung selbst abholt, ist oft schon die halbe Lösung — und es überlebt auch den Urlaub der Person, die sonst weiterleitet.

Was jetzt zu tun ist

Nimm eine Rechnung, die du in den letzten Wochen bekommen hast. Nicht irgendeine — eine echte, als E-Rechnung.

Dann beantworte drei Fragen: Wo liegt der strukturierte Datensatz? Wer könnte ihn löschen? Und wie lange bräuchtest du, um ihn in vier Jahren wiederzufinden?

Wenn eine der Antworten unangenehm ist, weißt du, wo du anfängst.

Christopher Sakel

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung (IHK). Betreibt Sakel-IT in Uslar und schreibt hier über das, was in der Arbeit immer wieder vorkommt.

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